Zum Inhalt
Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Medien

Die Lernwerkstatt stellt ihnen verschiedene Materialien und Medien zur Ansicht und Ausleihe zur Verfügung. Sie finden hier Unterrichtswerke und Fördermaterialien zu verschiedenen Unterrichtsfächern, Spiele, Bücher, Kopiervorlagen, Montessori-Material, aber auch digitale Medien wie Lernsoftware, Anybook-Reader oder TipToi. Alle Materialien können vor Ort ausprobiert werden; viele der Materialien können sogar ausgeliehen werden.

Unser Online-Katalog bietet ihnen die Möglichkeit im Medienbestand der Lernwerkstatt bequem von zu Hause aus zu stöbern.

zum Online-Katalog! 

Um zurück zur Seite der Lernwerkstatt zu gelangen, klicken sie einfach in ihrem Browser auf "zurück"

Bunte Handpuppen und Quietscheentchen vor einem Rechenschieber und Bauklötzen. © belchonock​/​Shotshop.com
Ein Heft mit Bildern von Mäusen, die gespiegelt wurden. © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund
USB-Stick steckend in einem Laptop. © Bain​/​Shotshop.com
Medienausleihe

Benutzerordnung

Die Benutzung der Ein­rich­tung ein­schließ­lich ihrer Ein­rich­tun­gen ist allen na­tür­lichen Per­so­nen gestattet. Die Benutzung richtet sich nach Bürgerlichem Recht.

Eine kurzzeitige Ausleihe ist wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten mög­lich, hierzu muss ein Pfand (Personalausweis etc.) hinterlegt wer­den.

Längerfristig dürfen Me­di­en bis zu 2 Wochen ausgeliehen wer­den. Hierfür ist ein Leihschein bei den Mit­ar­bei­ter*innen auszufüllen. Die Me­di­en kön­nen einmal um bis zu 2 Wochen ver­längert wer­den. Die maximale Ausleihdauer beträgt dem­nach 4 Wochen.

Die Anzahl der zu entleihenden Me­di­en ist auf 5 Stück begrenzt.

Die Ausleihe erfolgt über den Verleihausweis der Fun2Teach-Lernwerkstatt. Dieser kann im Büro der Lernwerkstatt bei einer der Studentischen Hilfskräfte beantragt wer­den.

Bei einer Überschreitung der Leihfrist wer­den 0,50 Euro pro Medium pro Woche erhoben, für jede wei­tere Woche 1 Euro pro Medium und Woche.

Montessori-Ma­te­ri­alien, die Freinet-Werkstatt und die TOM-Lernsoftware sind von der Ausleihe aus­ge­schlos­sen. (Ausnahmen sind Prüfungen und Lehrproben, hierfür wird ein zusätzlicher Vertrag benötigt.)

In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt und die Anzahl der zu entleihenden Me­di­en begrenzt wer­den.

Entliehene Gegenstände dürfen nicht an Dritte weitergegeben wer­den.

Die Lernwerkstatt ist berechtigt, entliehene Gegenstände jederzeit zurückzufordern.

Der*die Benutzer*in ist verpflichtet, die entliehenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

Der Verlust eines entliehenen Gegenstandes ist der Ein­rich­tung unverzüglich anzuzeigen.

Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der*die Benutzer*in schadenersatzpflichtig.

Für jeden entliehenen Gegenstand sind bei Überschreiten der Leihfrist die in den Entgeltregelungen der Ein­rich­tung ausgewiesenen Tarife zu zahlen. Etwaige in ei­nem Mahn-, Klage- und Zwangsvollstreckungsverfahren entstehende Kos­ten bleiben unberührt.

Per­so­nen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, kön­nen von der Benutzung der Ein­rich­tung aus­ge­schlos­sen wer­den.

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2004 in Kraft.

Die Ein­rich­tung bietet mit ihren Medienbeständen (Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Ton- und Bildträgern) und speziellen Lesezonen viele Mög­lich­keiten zur Information und zum Stu­di­um.

Um eine reibungslose Benutzung zu gewährleisten, sind folgende Regeln zu beachten:

  • Alle Per­so­nen haben sich so zu verhalten, dass niemand gestört oder behindert wird.
  • Die Mit­ar­bei­ter*innen üben das Hausrecht aus. Das Personal ist berechtigt, Anweisungen zu ge­ben.
  • Es besteht Rauchverbot.
  • Tiere müs­sen draußen bleiben.
  • Für persönliches Eigentum übernimmt die Ein­rich­tung keine Haftung.
  • Mutwillige Verschmutzung und Zerstörung von Me­di­en und Einrichtungsgegenständen sowie Verstöße gegen die Hausordnung kön­nen den Ausschluß von der Benutzung zur Folge haben.
Zum Seitenanfang