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Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Medien

Die Lernwerkstatt stellt ihnen verschiedene Materialien und Medien zur Ansicht und Ausleihe zur Verfügung. Sie finden hier Unterrichtswerke und Fördermaterialien zu verschiedenen Unterrichtsfächern, Spiele, Bücher, Kopiervorlagen, Montessori-Material, aber auch digitale Medien wie Lernsoftware, Anybook-Reader oder TipToi. Alle Materialien können vor Ort ausprobiert werden; viele der Materialien können sogar ausgeliehen werden.

Unser Online-Katalog bietet ihnen die Möglichkeit im Medienbestand der Lernwerkstatt bequem von zu Hause aus zu stöbern.

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Bunte Handpuppen und Quietscheentchen vor einem Rechenschieber und Bauklötzen. © belchonock​/​Shotshop.com
Ein Heft mit Bildern von Mäusen, die gespiegelt wurden. © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund
USB-Stick steckend in einem Laptop. © Bain​/​Shotshop.com
Medienausleihe

Benutzerordnung

Die Benutzung der Ein­rich­tung ein­schließ­lich ihrer Ein­rich­tun­gen ist allen na­tür­lichen Per­so­nen gestattet. Die Benutzung richtet sich nach Bürgerlichem Recht.

Eine kurzzeitige Ausleihe ist wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten mög­lich, hierzu muss ein Pfand (Personalausweis etc.) hinterlegt wer­den.

Längerfristig dürfen Me­di­en bis zu 2 Wochen ausgeliehen wer­den. Hierfür ist ein Leihschein bei den Mit­ar­bei­ter*innen auszufüllen. Die Me­di­en kön­nen einmal um bis zu 2 Wochen ver­längert wer­den. Die maximale Ausleihdauer beträgt dem­nach 4 Wochen.

Die Anzahl der zu entleihenden Me­di­en ist auf 5 Stück begrenzt.

Die Ausleihe erfolgt über den Verleihausweis der Fun2Teach-Lernwerkstatt. Dieser kann im Büro der Lernwerkstatt bei einer der Studentischen Hilfskräfte beantragt wer­den.

Bei einer Überschreitung der Leihfrist wer­den 0,50 Euro pro Medium pro Woche erhoben, für jede wei­tere Woche 1 Euro pro Medium und Woche.

Montessori-Ma­te­ri­alien, die Freinet-Werkstatt und die TOM-Lernsoftware sind von der Ausleihe aus­ge­schlos­sen. (Ausnahmen sind Prüfungen und Lehrproben, hierfür wird ein zusätzlicher Vertrag benötigt.)

In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt und die Anzahl der zu entleihenden Me­di­en begrenzt wer­den.

Entliehene Gegenstände dürfen nicht an Dritte weitergegeben wer­den.

Die Lernwerkstatt ist berechtigt, entliehene Gegenstände jederzeit zurückzufordern.

Der*die Benutzer*in ist verpflichtet, die entliehenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

Der Verlust eines entliehenen Gegenstandes ist der Ein­rich­tung unverzüglich anzuzeigen.

Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der*die Benutzer*in schadenersatzpflichtig.

Für jeden entliehenen Gegenstand sind bei Überschreiten der Leihfrist die in den Entgeltregelungen der Ein­rich­tung ausgewiesenen Tarife zu zahlen. Etwaige in ei­nem Mahn-, Klage- und Zwangsvollstreckungsverfahren entstehende Kos­ten bleiben unberührt.

Per­so­nen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, kön­nen von der Benutzung der Ein­rich­tung aus­ge­schlos­sen wer­den.

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2004 in Kraft.

Die Ein­rich­tung bietet mit ihren Medienbeständen (Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Ton- und Bildträgern) und speziellen Lesezonen viele Mög­lich­keiten zur Information und zum Stu­di­um.

Um eine reibungslose Benutzung zu gewährleisten, sind folgende Regeln zu beachten:

  • Alle Per­so­nen haben sich so zu verhalten, dass niemand gestört oder behindert wird.
  • Die Mit­ar­bei­ter*innen üben das Hausrecht aus. Das Personal ist berechtigt, Anweisungen zu ge­ben.
  • Es besteht Rauchverbot.
  • Tiere müs­sen draußen bleiben.
  • Für persönliches Eigentum übernimmt die Ein­rich­tung keine Haftung.
  • Mutwillige Verschmutzung und Zerstörung von Me­di­en und Einrichtungsgegenständen sowie Verstöße gegen die Hausordnung kön­nen den Ausschluß von der Benutzung zur Folge haben.