Medien
Die Lernwerkstatt stellt ihnen verschiedene Materialien und Medien zur Ansicht und Ausleihe zur Verfügung. Sie finden hier Unterrichtswerke und Fördermaterialien zu verschiedenen Unterrichtsfächern, Spiele, Bücher, Kopiervorlagen, Montessori-Material, aber auch digitale Medien wie Lernsoftware, Anybook-Reader oder TipToi. Alle Materialien können vor Ort ausprobiert werden; viele der Materialien können sogar ausgeliehen werden.
Unser Online-Katalog bietet ihnen die Möglichkeit im Medienbestand der Lernwerkstatt bequem von zu Hause aus zu stöbern.
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Benutzerordnung
Die Benutzung der Einrichtung einschließlich ihrer Einrichtungen ist allen natürlichen Personen gestattet. Die Benutzung richtet sich nach Bürgerlichem Recht.
Eine kurzzeitige Ausleihe ist während der Öffnungszeiten möglich, hierzu muss ein Pfand (Personalausweis etc.) hinterlegt werden.
Längerfristig dürfen Medien bis zu 2 Wochen ausgeliehen werden. Hierfür ist ein Leihschein bei den Mitarbeiter*innen auszufüllen. Die Medien können einmal um bis zu 2 Wochen verlängert werden. Die maximale Ausleihdauer beträgt demnach 4 Wochen.
Die Anzahl der zu entleihenden Medien ist auf 5 Stück begrenzt.
Die Ausleihe erfolgt über den Verleihausweis der Fun2Teach-Lernwerkstatt. Dieser kann im Büro der Lernwerkstatt bei einer der Studentischen Hilfskräfte beantragt werden.
Bei einer Überschreitung der Leihfrist werden 0,50 Euro pro Medium pro Woche erhoben, für jede weitere Woche 1 Euro pro Medium und Woche.
Montessori-Materialien, die Freinet-Werkstatt und die TOM-Lernsoftware sind von der Ausleihe ausgeschlossen. (Ausnahmen sind Prüfungen und Lehrproben, hierfür wird ein zusätzlicher Vertrag benötigt.)
In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt und die Anzahl der zu entleihenden Medien begrenzt werden.
Entliehene Gegenstände dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Lernwerkstatt ist berechtigt, entliehene Gegenstände jederzeit zurückzufordern.
Der*die Benutzer*in ist verpflichtet, die entliehenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
Der Verlust eines entliehenen Gegenstandes ist der Einrichtung unverzüglich anzuzeigen.
Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der*die Benutzer*in schadenersatzpflichtig.
Für jeden entliehenen Gegenstand sind bei Überschreiten der Leihfrist die in den Entgeltregelungen der Einrichtung ausgewiesenen Tarife zu zahlen. Etwaige in einem Mahn-, Klage- und Zwangsvollstreckungsverfahren entstehende Kosten bleiben unberührt.
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung der Einrichtung ausgeschlossen werden.
Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2004 in Kraft.
Die Einrichtung bietet mit ihren Medienbeständen (Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Ton- und Bildträgern) und speziellen Lesezonen viele Möglichkeiten zur Information und zum Studium.
Um eine reibungslose Benutzung zu gewährleisten, sind folgende Regeln zu beachten:
- Alle Personen haben sich so zu verhalten, dass niemand gestört oder behindert wird.
- Die Mitarbeiter*innen üben das Hausrecht aus. Das Personal ist berechtigt, Anweisungen zu geben.
- Es besteht Rauchverbot.
- Tiere müssen draußen bleiben.
- Für persönliches Eigentum übernimmt die Einrichtung keine Haftung.
- Mutwillige Verschmutzung und Zerstörung von Medien und Einrichtungsgegenständen sowie Verstöße gegen die Hausordnung können den Ausschluß von der Benutzung zur Folge haben.